Der Konvent verpflichtet sich, für die Eheleute Schuhmacher Heinrich von Rheindorf zu Bonn und Mettelen, welche demselben ihren Garten hinter dem Haus Rheindorf in der Brüdergasse daselbst aufgetragen und in der Klosterkirche ihre Grabstätte gewählt, zwei Seelenmessen jährlich zu halten. D. den 3. August 1447.