Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Wilhelm, Herr zu Rennenberg und Winterberg von Haus aus zu seinem Diener für die nächsten drei Jahre. Er soll treu und gegen alle in allen angeforderten Angelegenheiten dienen und wohlgerüstet mit sieben Pferden dienstbereit sein. Wenn er zum Dienst angefordert wird, soll er zum Pfalzgrafen kommen, bis ins Schloss verköstigt werden und dann vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen wie andere seine Genossen erhalten. Kriegs- und Pferdeschäden werden ihm ersetzt, sollte darüber keine gütliche Einigung zustande kommen, sollen der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann nach Gewohnheit des Hofs entscheiden. Wilhelm schwört treue, Huld und Schadenswarnung sowie gehorsam zu dienen und alles zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn schuldig ist. Für seinen Dienst erhält er jährlich zu St. Martin [= 11.11], wenn sein Dienstjahr beginnt und endet, aus der pfalzgräflichen Kammer 150 Gulden. Von seinem Dienst hat er Erzbischof Hermann von Köln, Erzherzog Philipp von Österreich und Herzog Wilhelm von Jülich (Gulch) und Berg ausgenommen.