Der öffentliche Notar Johann [Schappenler genannt] Knyßlein, Domkapitelsschreiber in Augsburg, bekennt, dass vor ihm und den hinzugebetenen Zeugen der Scheiber des Schwäbischen Bundes und Bürger zu Ulm Bartholomäus Sträler durch den Gerichtsschreiber des Schwäbischen Bundes Jakob Maler seinen letzten Willen hat verlesen lassen. Er hat dann den Notar gebeten, diesen als rechtsgültiges Testament auszufertigen. Er bestellt darin zunächst den Spitalmeister in Ulm Gregor Bauler, seinen Bruder Dr. Johann Sträler, Pfarrer in Türkheim ("Durckhain") [Stadt Geislingen/Lkr. Göppingen], und seinen Vetter Martin Oswald, Sekretär des Schwäbischen Bundes, zu seinen Testamentsvollstreckern. Diese sollen nach seinem Tod von seiner Hinterlassenschaft sein Begräbnis und die Begräbnisfeierlichkeiten ausrichten, 100 Messen in Ulm und an anderen Orten für ihn lesen lassen und 100 Gulden an Arme und Bedürftige verteilen. Von den 60 Gulden, die ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm jährlich als Zins bezahlen müssen, sollen sie nach seinem Tod mit 50 Gulden eine ewige Messe im Ulmer Münster an dem Altar in der Abseite gegen die Steinhütte bei dem kleinen Kirchtürlein [Raiseraltar] sowie mit den restlichen 10 Gulden einen Jahrtag für ihn, seinen Bruder, seine Eltern und Vorfahren an diesem Altar stiften. Es folgen verschieden Legate für seine Schwestern und deren Kinder. Die Testamentsvollstrecker erhalten für ihre Bemühungen jeder einen silbernen Becher im Wert von ungefähr 7 Gulden. Für seine gesamte restliche Hinterlassenschaft setzt er seinen Bruder Dr. Johann Sträler als Alleinerben ein.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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