Kurfürst Philipp von der Pfalz entlässt einige seiner Diener aus der gerichtlichen Strafverfolgung (ußs sorgen). Im vergangenen Sommer hatten während des Kriegs Wolf Kämmerer von Dalberg, Hans Schlüchterer von Erfenstein (Sluchter von Erffenstein), Georg Schütz von Gerau (Jorg Schutz von Geraw), Jost von Werde, Jeckel etc. etliche Güter der Ingold von Straßburg aufgehalten und in der Annahme, dass es Güter der Feinde wären, nach Oppenheim gebracht. Der Pfalzgraf hatte die Diener unversehens zur Herausgabe aufgefordert, da die Ingold mit Leib, Habe und Gütern im Schirm des Pfalzgrafen stehen und nicht gegen den Pfalzgrafen Partei ergriffen haben. Die Güter wurden wieder überstellt, weshalb der Pfalzgraf nun alle, die mit der Sache verbunden waren, aus der Strafverfolgung entlässt und verspricht, keine Forderungen mehr zu haben. Was von den Ingold an Geld und Perlen (gelt und berlin) genommen und teilweise verbeutet (verpewt) ist und nach der Rückgabe noch aussteht, darüber will sich der Pfalzgrafen mit den Ingold vertraglich einigen und die oben Genannten schadlos halten.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz entlässt einige seiner Diener aus der gerichtlichen Strafverfolgung (ußs sorgen). Im vergangenen Sommer hatten während des Kriegs Wolf Kämmerer von Dalberg, Hans Schlüchterer von Erfenstein (Sluchter von Erffenstein), Georg Schütz von Gerau (Jorg Schutz von Geraw), Jost von Werde, Jeckel etc. etliche Güter der Ingold von Straßburg aufgehalten und in der Annahme, dass es Güter der Feinde wären, nach Oppenheim gebracht. Der Pfalzgraf hatte die Diener unversehens zur Herausgabe aufgefordert, da die Ingold mit Leib, Habe und Gütern im Schirm des Pfalzgrafen stehen und nicht gegen den Pfalzgrafen Partei ergriffen haben. Die Güter wurden wieder überstellt, weshalb der Pfalzgraf nun alle, die mit der Sache verbunden waren, aus der Strafverfolgung entlässt und verspricht, keine Forderungen mehr zu haben. Was von den Ingold an Geld und Perlen (gelt und berlin) genommen und teilweise verbeutet (verpewt) ist und nach der Rückgabe noch aussteht, darüber will sich der Pfalzgrafen mit den Ingold vertraglich einigen und die oben Genannten schadlos halten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 348
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1504 Dezember 19 (uff dornstag nach Lucie virginis)
fol. 359v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Ingold; Familie zu Straßburg
Jeckel; erw. 1504
Kämmerer von Worms gen. von Dalberg, Wolf; d. Ä., 1473-1522
Schlüchterer von Erfenstein, Hans; Schultheiß zu Nierstein, erw. 1492, 1505
Schütz von Gerau, Georg; erw. 1504
Werde, Jost von; erw. 1503, 1504
Oppenheim MZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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