Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Prior und Konvent der Augustiner zu Alzey einerseits und Johann von Morschheim (Morß-) andererseits lange Zeit Irrungen um die Hälfte des Margarethen-Zehnten zu Nieder-Wiesen (Nidder Wissen) bestanden haben. Mit Zustimmung beider Parteien hat er sie dahin vertragen, dass Johann von Morschheim die strittige Hälfte des Zehnten fortan unbeirrt als Eigengut inhaben soll. Dagegen soll Johann dem Kloster jährlich zwischen den Marienfesten [15.08-08.09.] vom Zehnten 28 Malter Fruchtgülte, jeweils hälftig Korn und Hafer, reichen. Die Gülte soll Johann auf seinen Hof zu Oberwiesen (Wissen) verweisen und versichern, wobei er und seine Erben sie mit 220 Gulden ablösen dürfen. Damit sollen beide Parteien vertragen sein.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...