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Die Äbtissin Berta bekundet: Elisabeth, Witwe des Dortm-under Bürgers Johannes Aldenroggen, hat vor ihr bekannt, dass sie die Mühle in Huckarde (Hukerde) nicht ganz rechtmäßig besessen hat, und verzichtet um ihres Seelenh-eiles willen zur Korrektur des Irrtums auf alle dortig-en scheinbaren Rechte. Die Äbtissin verspricht, ihr zeitlebens monatlich 3 Maß Korn, 1 Maß Brauhafer und zu Weihnachten 1 Maß Weizen, desgleichen am Fest Johannes des Täufers [Juni 24], aus der genannten Mühle zu zahlen, und zwar soll der Müller dies jeweils im Heiliggeisthosp-ital in Dortmund abliefern. Wenn einmal etwas daran fehlt, so soll sie es dem Schulten in Huckarde mitteilen. - Zeugen: Heinrich von Hulslo, Dietmar von Brukelo, Bernhard, Propst von St. Katharina, Albert, Konverse ebenda, Werner von Ickern (Ychorn), Schulte in Huckarde, Albert von Vifhusen, Sigebodo von Us, Johann von Badorpe, Macharius von Marten (Martene) und W(erne)r von Vifhusen. - Es siegelt die Ausstellerin. Actum in ecclesia beate Katarine in Tremonia in die palmarum, a.d. 1277.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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