Urkunde 7
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5WV 021B Stift St. Goar Stift St. Goar
Stift St. Goar >> Urkunden
30.8.1373
Regest: Arnolt von Dyescheyt, Stiftherr zu Sante Gewer, Peter von Wylre, Johan Gerhart, Vikare in dem Stift zu Sante Gewere, Treuhänder (getruhenhelder, getrowenhelder) Johans von Boparten, "der eyn canonk was in dem selbin stifte", verkaufen an Jacob Smyde, Vikar zu Münster uf der Na (Münster bei Bingen) Häuser, Hof und Garten und fahrende Habe, die man darin fand, in dem Dorfe zu Münster, "die des selbe hern Johann von Boparten varen", für 120 Goldgulden, zu zahlen binnen 5 Jahren; bis zur Abbezahlung dieser Summe soll der Käufer jährlich 12 Goldgulden auf St. Johann-Bapt.-Tag reichen; als Unterpfand setzt er seinen Morgen Weingarten off der Leren gelegen in Sarmesheymer gerechte, der do was Johans Symdes. Es siegelt Wolf, perner zu Münster für Jacob Smyde, der kein Siegel besitzt. Datum anno domini 1373 in beatorum martyrum Felicis et Adaucti. Org. (deutsch) Perg.abhang. Siegel fehlt.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:20 MEZ