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Die Äbtissin Beatrix von Essen, Herrin des Hofes und Patronin der Pfarrkirche in Paffendorf (Paphendorpe), bekundet: Um bestimmte Äcker, Kerclant genannt, bei Paffendorf, bei Glesch (Glesche) sowie bestimmter and-erer ebenda, bei Zieverich (Ziuerka) und Thorr (Turne) und den Zehnten, der der Kirche in Paffendorf gehört, während der ganze übrige Zehnt zum dortigen Hof gehört, hat es zwischen dem Schulten des Hofes und dem Pfarrer (pastorem) Streit gegeben. Sie bestimmt mit Zustimmung des Kanonikers Johann von Altendorf, nunmehr Schulte und Pfarrer in Paffendorf, dass, falls beide Ämter wied-er von zwei Personen wahrgenommen werden, der Schulte den Zehnten der genannten Acker und den ganzen übrigen Zehnten bekommt, dem Pfarrer aber 1 Malter Weizen, 2 Malter Gerste und je 16 Malter Korn und Hafer geben soll. - Es siegeln die Ausstellerin und Johann von Altendorf als Schulte und Pfarrer. Datum in die beati Remigii confessoris, a.d. 1310.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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