Übertragung einer Rentverschreibung
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C-Arm Zurwest, Urk. Nr. 28
C-Arm Zurwest Armenhaus Zurwesten
Armenhaus Zurwesten >> Urkunden
1522 April 5.
Darin: [Rückvermerk:] Kakesbecke vp mytfasten xv ß, vyff schilling zu Itlich armen hues Tor wegesende, Ton Bussche vnd tor wesede, nu herbert krechtinck. Nu Johan potteken, folio Copiarum 22 etc.
Enthält: Johannes Kakesbecke, Dechant im Alten Dom, erklärt, daß sein verstorbener Vater, der Stadtsekretär Meister Johan Kakesbecke, und nach dessen Tod er selbst den drei Armenhäusern in der Wegesenden, ton Bussche und tor Wessede, alle gelegen im Martinikirchspiel, je eine jährlich nach Mittfasten fällige Rente von 5 Schillingen gezahlt hat. Da die Rentverschreibung verlorengegangen ist und die Hueshoders der drei Armenhäuser, nämlich Johan Herdinck und Herman Broickman in der Wegesenden, Hinrich Messeman und Thonyes Yonaes ton Bussche und derselbe Thonyes und Mester Henrich Beldensnyder tor Wessede bescheinigt haben, daß die Rentverschreibung im Falle der Wiederauffindung ungültig sein soll, erklärt er für sich und seine Erben, daß er die genannte Rente weiterhin aus seinem Haus im Ludgerikirchspiel, gelegen zwischen den Häusern der Redegeldeschen und der Clara Nortkercken, Schwester des Steffen Nortkercken, das er von Steffen Nortkercken "vor vrye wybbolt" (= als Weichbildgut) gekauft hat, zahlen will. Er setzt sein Haus als Pfand. Bei Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist kann die Rente mit 20 Rheinischen Goldgulden auf den Sonntag Letare Jherusalem abgelöst werden.
Zeugen: Johan und Bertold Bokeman, Vettern des Johannes Kakesbecke, und Notar Egbertus Bertoldinck.
Enthält: Johannes Kakesbecke, Dechant im Alten Dom, erklärt, daß sein verstorbener Vater, der Stadtsekretär Meister Johan Kakesbecke, und nach dessen Tod er selbst den drei Armenhäusern in der Wegesenden, ton Bussche und tor Wessede, alle gelegen im Martinikirchspiel, je eine jährlich nach Mittfasten fällige Rente von 5 Schillingen gezahlt hat. Da die Rentverschreibung verlorengegangen ist und die Hueshoders der drei Armenhäuser, nämlich Johan Herdinck und Herman Broickman in der Wegesenden, Hinrich Messeman und Thonyes Yonaes ton Bussche und derselbe Thonyes und Mester Henrich Beldensnyder tor Wessede bescheinigt haben, daß die Rentverschreibung im Falle der Wiederauffindung ungültig sein soll, erklärt er für sich und seine Erben, daß er die genannte Rente weiterhin aus seinem Haus im Ludgerikirchspiel, gelegen zwischen den Häusern der Redegeldeschen und der Clara Nortkercken, Schwester des Steffen Nortkercken, das er von Steffen Nortkercken "vor vrye wybbolt" (= als Weichbildgut) gekauft hat, zahlen will. Er setzt sein Haus als Pfand. Bei Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist kann die Rente mit 20 Rheinischen Goldgulden auf den Sonntag Letare Jherusalem abgelöst werden.
Zeugen: Johan und Bertold Bokeman, Vettern des Johannes Kakesbecke, und Notar Egbertus Bertoldinck.
Archivale
Verweis: Regest: Ketteler S. 105
Perg. Urk. mit Siegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:07 MEZ