Matthias Erwählter des Mainzer Stuhls entscheidet in der Sache des Dekans und Kapitels v. S. Stephan in Mainz gegen Ritter Ermercho von Ingelheim dahin, daß dieser zunächst eine näher beschriebene Kirchenbuße tue, ferner 300 Pfund Heller innerhalb 3 Jahren zahlen solle, und überträgt Kantor Eberhard zu Mainz die Vollziehung der erwähnten Strafe.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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