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Lehenaufsage Ottos von Wechmar und Alberts von Gundersleben an Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, bezüglich drei Huben und drei Höfen in Gundersleben
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Lehenaufsage Ottos von Wechmar und Alberts von Gundersleben an Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, bezüglich drei Huben und drei Höfen in Gundersleben
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 22 Familien W >> 22.11 von Wechmar
1333 März 20
Ausfertigung, Pergament, zwei abhängende Siegel, ab und verloren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Sub anno domini m° ccc° xxxiii° sabbato ante dominicam iudica
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Otto von Wechmar und Albert von Gundersleben (Gumdersleybin) erklären, dass Hermann Gyer und Heinrich von Kutzleben (Kuczleybin) drei Huben und drei Höfen in Gundersleben (Gundersleybin) [Ortsteil der Gem. Ebeleben, Kyffhäuserkrs.], die fuldische Lehen sind, an die Brüder Theodor genannt Gutenshuser und Heinrich von Bardeleben (Bardesleybin) verkauft haben, sagen Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, für die Verkäufer deren Rechte daran auf (?) und bitten den Abt, die Käufer damit zu belehnen. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.