Obligation. Georg Friedrich von Wentz zu Lahnstein und dessen beide Söhne, Hermann Otto und Christopher Arnold bekunden für sich und die übrigen Kinder oder Geschwister, dass sie an Abt Gottfried Brochhausen und Konvent von Heisterbach eine am 1. August zahlbare Rente im jährlichen Betrag von 36 Reichstaler für die Summe von 800 Reichstaler verkauft haben. Sie setzen ihren freiadlichen Hof Ganzhausen in der Herrschaft Neukirchen, der mit der zugehörigen Bäckerei etwa 30 Morgen fasst, ferner 20 Morgen Benden und Garten, 41 Morgen Haubusch, 15 1/2 Morgen Baumbusch und die zugehörige Mühle, alles in Neukirchen und den Nachbarorten gelegen, sowie ihre Erbgüter in Linz zum Pfande. - Unterschriften: Matthias Lapp, Notar, Amtmann in Flerzheim und Neukirchen, Georg Friedrich von Wentz zu Lahnstein, Hauptmann, Hermannus Otto a Wentz, Christophor Arnoldt von Wentz, L., Wilhelm Frembgen, Gerichtsschreiber.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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