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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz beurkundet für sich und seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Eberhard Wambold (Wammolt...
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Urkunden der Familie Wambolt v. Umstadt >> Urkunden
1459 November 14, Heidelberg
Ausfertigung (deutsch), Pergament (27,7-28,2 x 39,9-40,4 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel (leicht beschädigt), an Pergamentstreifen anhängend, beschädigt (2 Risse erkennbar) erhalten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg feria quarta post beati Martini Episcopi anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo nono
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz beurkundet für sich und seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Eberhard Wambold (Wammolt) dem Jungen mit den fuldischen Mannlehen und einem Burglehen zu Otzberg (Otzperg), ausgenommen die kurpfälzischen fuldischen Männer und Rechte. Die fuldischen Mannlehen bestehen aus seinem Anteil am "Wambolten gut" zu dem zahlreiche Güter und Rechte sowie Zehnt- und Zinseinnahmen an Höfen in der Gemarkung Groß-Umstadt (Omstat) und Habitzheim (Hutzheim) gehören. Auf seinem Anteil an Wächtersbach (Wechterßpach), dem Gut Holtzengesesse, dem Dorf Hetschbach (Hexpach), Lengfeld (Lengenffeld), [Ober- oder Nieder]Klingen (Clingen), zahlreichen Höfen und auf den Straßen erhält er die Gerichts- und Vogteirechten mit allem Zubehör. Zudem empfängt er die Zollrechte am "Kirbetage" in Lengfeld, ein Drittel an dem Dorf Raibach (Riepach) mit allem Zubehör und 12 Morgen Weingärten sowie ein Drittel an dem Gericht zu Groß-Umstadt und Riechen. Das Burglehen zu Otzberg umfasst zweieinhalb Pfund Heller, die von Groß-Umstadt anfallen und deren Rückkauf mit einer Summe in Höhe von 25 Pfund Heller vorbehalten wird.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Pfaltzgraff friederich churfurst belehnt eberhard wambolden den jüngeren mitt den fuldischen mann = vnd burgklehen. 1459. [Überschreibt einen früheren Eintrag der nur schlecht lesbar ist:] […] churfürst vber das fuldische lehen eberhard wambold den jüngeren belangen 1459] (2) lit: i (3) 6.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Fulda (Fulde) (Hessen) (2) Heidelberg (Baden-Württemberg) (3) Groß-Umstadt (Omstat) (Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (4) Habitzheim (Hutzheim) (OT Otzberg, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (5) Hanau (Hanauw) (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) (6) Hetschbach (Hexpach) (OT Höchst, Odenwaldkreis. Hessen) (7) Höchst (Hoest) (Odenwaldkreis, Hessen) (8) Lengfeld (Lengenfelt) (OT Otzberg, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (9) Ober- oder Niederklingen (Clingen) (OT Otzberg, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (10) Otzberg (Otzßperg) (Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (11) Raibach (Riepach) (OT Groß-Umstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (12) Riechen (OT Groß-Umstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen) (13) Wächtersbach (Wechterspach) (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) Personen: (1) Friedrich I. der Siegreiche, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Wambold der Junge, Eberhard (3) Philipp der Aufrichtige, Pfalzgraf bei Rhein
Bezug zu: HStAD, B 20 Nr. 54, B 20 Nr. 430, B 20 Nr. 432 und B 20 Nr. 433
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.