Vor Arnold Stumpf (der Stumpenson), Schultheiß, und fünf Schöffen des obersten Gerichts zu Kloppenheim und danach vor dem dortigen von Hattstein'schen Gericht läßt das Mainzer Stephansstift (Vikar: Wicker (Wykerus) Schüt von Seligenstadt) seine Rechte an der laut Insert von 1360 Mai 18 [siehe U 43] erworbenen Korngülte auf benannte Güter in den Gemarkungen Auringen und Igstadt erneuern.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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