Kuno ('Coin') von Reifenberg der Junge und seine Frau Anna bekunden, daß Gerlach und Konrad von Rheinberg ('Riinburch'), Vater und Sohn, Edelknechte, und Ermel, Frau des vorgenannten Konrad, ihnen für 300 schwere Gulden, die diese von ihnen empfangen haben, deren Zehnten, klein und groß, zu Steinbach in der Dehrner Zent und im Gericht zu Niederhadamar, der mit allen Freiheiten, Rechten und Zubehör von Herrn Dietrich vom Stein, Domherrn zu Trier und Chorbischof des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen, dieses Stifts halber zu Lehen rührt, laut Urkunde im Besitz der Aussteller wiederkäuflich verkauft haben. Begehren die Verkäufer den Wiederkauf nicht, so kann der Chorbischof ihn mit der Kaufsumme acht Tage vor oder nach dem 29. September bei den Ausstellern, deren Erben oder dem Inhaber der Haupturkunde vornehmen. - Siegel beider Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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