Gegen Zusicherung lebenslangen Wohnrechts in seiner bisherigen Wohnung im Ulmer Wengenstift bei freier Verköstigung und der Erlaubnis, weiterhin seinen Ordenshabit tragen zu dürfern, verzichtet der Konventuale Hieronymus Rem auf seine Ansprüche, aus den Einkünften des mit seiner Zustimmung der Stadt übergebenen Gotteshauses alimentiert zu werden.