Heinrich Burgöscher, wohnhaft zu Fluorn, wegen Diebstahls zu Sulz gef., jedoch auf Befehl Hz. Ulrichs von Württemberg von den Junkern Hans Herter von Herteneck, Obervogt, und Philipp Zweifel, Untervogt, wieder freigel., schwört U. und gelobt, künftig ohne Erlaubnis seiner Obrigkeit keine offenen Zechen und Wirtshäuser aufzusuchen und keinen Degen, Spieß oder dergleichen zu tragen. H. Burgöscher hatte im Rausch, woran er sich nicht mehr erinnern kann, im Hause des Vogts Hans Schauber gen. Kernhans in Fluorn Geld entwendet und sich später auf Rat seiner Vettern und Freunde freiwillig gestellt.