Die Grafen Johann II. und Christian von Oldenburg beurkunden, dass Knappe Friedrich, Sohn des Ritters Bertold von Line, mit Einwilligung seines Bruders Siegfried am 22. Februar 1308 "presentibus Ludero dicto Slore, Thiderico de Horsibbe et Frederico de Bardenvlete militibus, Johanne dicto Royge, Ottone de Reken et Zegebodone de Reken famulis" dem Konvent der Schwestern in Blankenburg vom Predigerorden ein Viertel Land im Dorfe Line und den Zehnten von einem Viertel Land daselbst, wie er und sein Vater diese Güter viele Jahre besessen hatten, für 43 Bremer Mark verkauft hat. - Außer den Grafen und Friedrich von Line siegelt Robert von Duvenworth. Zeugen: Willikinus de Westerholte, Oltmannus de Beverbeke, Herbordus de Apen et Johannes de Brema milites, Johannes de sancto Nicoiao sacerdos, Johannes de Alemultere clericus und andere 1308 Juli 27, Oldenburg (Datum Aldenborg sabbato post Jacobi apostoli anno domini supra notato)
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Die Grafen Johann II. und Christian von Oldenburg beurkunden, dass Knappe Friedrich, Sohn des Ritters Bertold von Line, mit Einwilligung seines Bruders Siegfried am 22. Februar 1308 "presentibus Ludero dicto Slore, Thiderico de Horsibbe et Frederico de Bardenvlete militibus, Johanne dicto Royge, Ottone de Reken et Zegebodone de Reken famulis" dem Konvent der Schwestern in Blankenburg vom Predigerorden ein Viertel Land im Dorfe Line und den Zehnten von einem Viertel Land daselbst, wie er und sein Vater diese Güter viele Jahre besessen hatten, für 43 Bremer Mark verkauft hat. - Außer den Grafen und Friedrich von Line siegelt Robert von Duvenworth. Zeugen: Willikinus de Westerholte, Oltmannus de Beverbeke, Herbordus de Apen et Johannes de Brema milites, Johannes de sancto Nicoiao sacerdos, Johannes de Alemultere clericus und andere 1308 Juli 27, Oldenburg (Datum Aldenborg sabbato post Jacobi apostoli anno domini supra notato)
NLA OL, Best. 23, -3 Urk. Nr. 22
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.3 Dominikanerinnenkloster Blankenburg
- 27.07.1308
Enthält: Ausfertigung; lat.; Pergament, 14 x 27 cm; Plica: 2 cm. - Siegel: ja; Anzahl 4 (3-4 schildförmig, 1-2 Rundsiegel mit Wappen; restauriert; an Pergamentpresseln anhängend); 6 cm, 5,5 cm, 4 und 3,5 cm; Siegel beschädigt (brüchig). - Beilagen: ja. - Druck: OUB 4, Nr. 620 (Regest mit Teilabschrift). - Abschrift: Leverkus, Urkundenbuch (Slg 80, Best. 296 Nr. 6), S. 37f.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ