Lienhart v. Lerochen (Lerchen) einigt sich mit seinen sechs Vettern Hans, Peter, Christian, Preyd, Margrede u. Kattrey ab der Steltzperig im Streit um das Gütlein Lerochen (Lerchen), Lehen v. Pankraz Glätzlein zu Pewerbach (Bayerbach), indem ihm das Gütlein auf Lebenszeit zugesprochen wird, er aber an jeden seiner Vettern jährlich zu Lichtmess je drei Schilling Pfennige in Landeswährung zu zahlen hat;. S: Glätzlein, Pankraz d.,zu Pewerbach (Bayerbach).

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv