Prior Heinrich Rotenberg, Lehrer der Theologie, und der Konvent des Predigerklosters in der Vorstadt zu Heidelberg bekunden, dass Pfalzgräfin Margarethe mit Willen ihres Ehemanns Kurfürst Philipp von der Pfalz gegen eine Summe Geld in ihrem Kloster etliche Messen gestiftet hat, wie der vom Pfalzgrafenpaar besiegelte Stiftungsbrief vom 12.7.1489 und dieser Brief im Folgenden ausführen: Für die einzelnen Wochentage werden näher genannte Messen bestimmt, die ungehindert anderer Aufgaben gehalten werden sollen und nicht mit anderen Messen vermischt werden dürfen. Nach dem Tod der Pfalzgräfin sind jährlich zu Fronfasten und an ihrem Todestag Messen mit Vigil und Beleuchtung zu begehen. Bei allen Predigten auf dem Predigtstuhl soll zu Lebzeiten und nach ihrem Tod ein allgemeines Gebet für sie gesprochen werden. Die Messen sollen auf ewig gesungen und gelesen werden, ausgenommen an von der heiligen römischen Kirche festgelegten Hochfesten wie Ostern und Weihnachten; dann werden die Messen auf den nächsten Tag verschoben. In jeder Messe soll sich der Priester vor dem Altar nach dem Evangelium umkehren und Fürbitte für Pfalzgraf Philipp und sie als Stifter, für ihre Vorfahren, Geschwister, Kinder, Wohltäter und alle gläubigen Seelen begehren. Für all das lässt sie dem Kloster durch ihren Kammermeister 1.000 rheinische Gulden entrichten, aufgeteilt in 10 jährliche Raten um Mariä Visitatio [=2.7.] zu je 100 Gulden, woran dem Konvent genügt. Danach sollen sie die zuvorgenannten Messen auf ewig halten, was sie mit Zustimmung ihres Ordensoberen angenommen haben. Dies alles versprechen sie zu halten und auszuführen, ohne dass sie sich einer Freiheit oder Ordensregel dagegen behelfen wollen. Jakob Sprenger, Lehrer der Theologie und Provinzial der Deutschen Provinz des Predigerordens, gibt als Oberer seine Zustimmung und bestätigt dies mit seinem Siegel.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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