Anselm Franz, Erzbischof zu Mainz, verleiht dem Dekan des Stiftes St. Johannes zu Mainz und domstiftischen Vikar, Speicher- und Kistenmeister Johann Ludwig Cüntzer zu Erbbestand des Erzstiftes eigentümliche in Gernsheimer Gemark hinter dem Wald gelegene, ganz verödete, mit Hecken und Stauden verwachsene und mit einem Graben umgebene Äcker, gen. die lange Placken, samt den daran stoßenden, zum Teil schon gesäuberten Wegen, neben der "Lochher weydt" hinaus bis auf den neuen Graben ziehend. Der Belehnte muss das Gut auf seine Kosten reuten, besteinen und in Morgenmaß beschreiben lassen, Wohnhaus, Scheuer und Stallung darauf erbauen. Nach 10-jähriger Zinsfreiheit soll er zur erzbischöflichen Keller- oder Zollschreiberei Gernsheim alljährlich von jedem Morgen ein Ort Reichstaler oder 22 1/2 Kreuzer auf Martini zahlen. Die ihm bereits im Patent vom 27.5.1690 verliehenen Freiheiten werden bestätigt. S. des Erzbischofs. AO: St. Johannisburg in Aschaffenburg.