Konrad Mangold von Sieberatsreute ("Sybratzrüty"), Kunz Metzger, Bürger zu Altdorf, und Küni Pfeiffer ("Phiffer") von Schmalegg entscheiden als Schiedsleute im Streit zwischen den Heiligenpflegern und Pfarrhörigen ("undertaun") der Kirche zu Berg einerseits, den Inhabern der vier Höfe bei der Kirche zu Berg anderenteils aufgrund eines im Bruderhaus zu Weingarten durchgeführten Zeugenverhörs betreffend ein Wegerecht über den Kirchhof (Inhalt wie U 148).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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