Der Richter des Straßburger Hofgerichts bestätigt, dass Katharina aus Wolfgantzen (Wolfgangesheim), Tochter des Johannes aus Wolfgantzen (Wolfgangesheim), verfügt, dass nach ihrem Tod ihr Gut in fünf Teile geteilt werden soll, wovon ihr Bruder Heinrich aus Wolfgantzen drei Teile bekommen soll beziehungsweise im Fall seines Todes seine Kinder Else, Frau des Johann Clobeloch, Agnes, die Frau von Wilhelm Hanener von Wasselnheim und sein Sohn Henselin, die anderen zwei Teile gehen an die Kinder ihrer verstorbenen Schwester Anna, Johann von Hunemburg und Dina von Wasigenstein (Wasichenstein).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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