Der Bürger von Werden Ludger Ratings macht bekannt, daß Abt Hermann ihm und seiner + Frau Grete im Jahr 1571 ein Stück wilden Lands oberhalb des klösterlichen Deichs in der Kreutzbecke mit einem Poetgen oder Wasserquall dabei verpachtet hat gegen jährliche Zahlung von sechs Albus und einem Pfund Wachs. Nach dem Tod seiner Frau hat er den Abt Heinrich Duden gebeten, ihm das Stück Land, in das er viel Arbeit und Kosten gesteckt hat, in Erbpacht auszutun. Sein Vater Johann von Ratingen hat sich beim Bau etlicher abteilicher Häuser als Steinhauer betätigt; sein Bruder Gerhard ist Profeßmönch zu Werden und Propst zu Helmstedt gewesen. Der Abt hat dieser Bitte entsprochen und Ludger sowie seinen Sohn Ludger behandigt; das Land soll stets zu zwei Händen stehen. Nach dem Tod einer Hand kann eine neue mit Zahlung des doppelten Jahreszinses gewonnen werden. - Es siegeln anstelle Ludgers, der kein Siegel hat, der Richter zu Werden Alexander Kuchenbecker (Kuicken-) und Alexander Duden, Sekretär des Abts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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