Joseph II. erwählter Römischer Kaiser an Äbtissin, Dekanin und Kapitel des adligen Stifts zu Oberstenfeld, Augsburger Bekenntnisses: Da er die alten Gebräuche erhalten will, wie sie auch durch den Osnabrücker Friedensschluß bestätigt worden sind und ihm daher das Recht der Ersten Bitte zusteht, übt er dieses für Theresia Antonia von Stein aus und ersucht sie dieser eine Pfründe zu verleihen, wann immer eine solche für eine Person Augsburgischen Bekenntnisses frei wird und sie diese zu vergeben haben. Er ernennt hierfür Erzbischof Emmerich Joseph von Mainz, und Joseph, Landgrafen von Hessen, Bischof von Augsburg und Propst des Konstanzer Kapitels zu Exekutoren dieser Ersten Bitte und droht ihnen bei Nichtbefolgung seine ernste Ungnade an, insbesondere den Entzug aller von seinen Vorgängern gewährten Privilegien und Schenkungen. [Unter der Plica:] Carolus. mpp. Vt. A. Princeps Colloredo Primae preces ad Collegiatam nobilium virginum Augustanae confessionis in Oberstenfeld pro Theresia Antonia de Stein. [Auf der Plica:] Ad mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium Paulus Antonius Gundel Auf beiliegendem Zettel [gleichz.]: Sollte beliebig seyn, ein ganzes Diploma primariarum precum zu lesen, so findet man ein solches im Uffenbach, de Consil. Caesar. Imp. Aulic. Cap. II § 20 pag. 139. und in des Mosers, Teutschen Staats-Recht Tom. 3 lib. 2 cap. 31 § 111b p. 377 seqq.