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Pfalzgraf Johann Friedrich von Pfalz-Hilpoltstein bekundet den Heiratsvertrag mit Landgräfin Sophia Agnes von Hessen-Darmstadt, Tochter Landgraf L...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1601 - 1635
1624 (ohne Monat und Tag)
Hessen-Darmstadt
Pergamentlibell, mit den Unterschriften des Ausstellers, Landgraf Ludwigs V., der Pfalzgräfin-Witwe Anna und des Pfalzgrafen August sowie der Landgrafen-Brüder Philipp und Friedrich sowie sieben angehängten Siegeln, davon zwei mit leeren Siegelfeldern
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pfalzgraf Johann Friedrich von Pfalz-Hilpoltstein bekundet den Heiratsvertrag mit Landgräfin Sophia Agnes von Hessen-Darmstadt, Tochter Landgraf Ludwigs V
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers, Landgraf Ludwigs V. für seine Tochter, der Pfalzgräfin-Mutter Anna, seiner Brüder Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg und August v. Pfalz-Sulzbach sowie der Landgrafen-Brüder Philipp III. von Hessen-Butzbach und Friedrich I. von Hessen-Homburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.