Graf Johann V. von Sayn, Herr zu Homburg, weist der Witwe seines verstorbenen Vetters Grafen Gerhards III. von Sayn, Johannette von Wied, als Wittum eine Jahresrente von 1000 Gulden auf Schloss, Stadt und Kirchspiel Altenkirchen und auf die Kirchspiele Allmersbach, Schöneberg und Höchstenbach und dem Hof Wahlrod an, fällig halb in Geld und halb in Wein, Korn und Hafer. Sie empfängt die Huldigung vorgenannter Orte und nimmt ihren Wohnsitz in Schloss und Stadt Altenkirchen sowie auf dem Hof Schönberg.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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