Johann Nothelfer von Weinstetten [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Ulmer Ratsherr und Bürger Anton Schermar einen Hof in Weinstetten zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und zwei Gärten, 21 Jauchert Äcker und 6 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 4 Malter Roggen und 4 Malter Hafer Biberacher Maß, 3 Pfund Heller Heugeld und Gartenzins, 0,25 Muth Öl, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können das Erbrecht an dem Hof mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, wobei dieser aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei einem Besitzerwechsel ist außerdem ein Erdschatz in Höhe eines Zehntels des Kaufpreises bzw. Anschlags zu entrichten.