Wendel Schmid aus Mönsheim, wegen Bruchs einer älteren Verschreibung und mehrer gen. Diebstähle zu Vaihingen festgenommen, gef. und vom Untervogt im Namen des Herzogs "vor Recht gestellt" und peinlich beklagt, jedoch statt der verwirkten harten Strafe in Ansehung seiner Frau, seiner kleinen Kinder, seiner Freundschaft und Jugend, auch auf sein Versprechen hin, sich zu bessern, lediglich dazu verurteilt, daß ihn der Nachrichter 1/2 Stunde an den Pranger oder ins Halseisen stelle und von einem Tor zum andern mit Ruten schlage, er selbst aber die Markung Mönsheim zeitlebens nicht mehr verlasse und alle Zechen und Gesellschaften meide, gelobt eidlich, diese Artikel an sich vollziehen zu lassen bzw. zu befolgen, von Diebstählen abzustehen und ehrbar hauszuzuhalten, und schwört U.