Entscheid des Großweirer Gerichts auf Ansuchen des Vogtsherrn Philipp von Seldeneck gegen Gebrüder Wendelin, Hensel und Martin Burkart zu Großweier wegen Gewaltsamkeit bei Anforderung von des Herren Bet an den Gerichtsboten Magnus zu Großweier, auch Nichtachtung des Friedgebotes