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Werner Erzbischof von Trier (Trieren) hatte seinerzeit einen Waffenstillstand (frieden) zwischen Rainald Herzog zu Jülich (Gulche) und Geldern (Gelre), dessen Helfern, Helfershelfern und Dienern einerseits, Johann Grafen zu Sp., seinen Helfern, Helfershelfern und Dienern andererseits bis Mairä Lichtmeß (02.02.) vermittelt. Diesen haben die Freunde des Erzbischofs auf einem Tag zu Sinzig (Syntzige) bis zum Sonntag Quasimodo Geniti (18.04.) - d. h. bis Sonnenaufgang des folgenden Tages - verlängert. Wer dagegen verstößt, hat den Schaden binnen Monatsfrist wiedergutzumachen. Geschieht das nicht, wird Konrad Kolb von Boppard (Boparten) im Namen des Erzbischofs das zu Hof und Tag bezeugen nach Friedensrecht. Für den Montag nach Letare (22.03.) wird den Parteien ein gütlicher Tag in Hönningen (Hoingen) angesetzt. Konrad Kolb siegelt.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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