Werner Erzbischof von Trier (Trieren) hatte seinerzeit einen
Waffenstillstand (frieden) zwischen Rainald Herzog zu Jülich (Gulche) und
Geldern (Gelre), dessen Helfern, Helfershelfern und Dienern einerseits,
Johann Grafen zu Sp., seinen Helfern, Helfershelfern und Dienern
andererseits bis Mairä Lichtmeß (02.02.) vermittelt. Diesen haben die
Freunde des Erzbischofs auf einem Tag zu Sinzig (Syntzige) bis zum Sonntag
Quasimodo Geniti (18.04.) - d. h. bis Sonnenaufgang des folgenden Tages -
verlängert. Wer dagegen verstößt, hat den Schaden binnen Monatsfrist
wiedergutzumachen. Geschieht das nicht, wird Konrad Kolb von Boppard
(Boparten) im Namen des Erzbischofs das zu Hof und Tag bezeugen nach
Friedensrecht. Für den Montag nach Letare (22.03.) wird den Parteien ein
gütlicher Tag in Hönningen (Hoingen) angesetzt. Konrad Kolb
siegelt.