Der Bader und Ulmer Bürger Bartholomäus Tüllenkopf bekennt, dass ihm der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Philipp von Mauchenheim [Lkr. Alzey-Worms] genannt Bechtolsheim [Lkr. Alzey-Worms] eine Badestube in Ulm an der Blau bei der Steinernen Brücke [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße] zwischen den Häusern des Jakob Langenmüller und der Gebrüder Michael und Johann Erhart, die Wölfleinsbad genannt wird [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße 6] und die schon seine Vorfahren besessen haben, zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, die Badestube in gutem Bauzustand zu halten und der Kommende davon jährlich 7 rheinische Gulden und 3 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung, 2 Weihnachtshühner, 1 Fastnachtshuhn und 2 Pfund Pfeffer oder dafür 1 Pfund Heller in Ulm zu entrichten. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an der Badestube an geeignete Personen verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise belasten dürfen sie es aber nur mit Zustimmung des Hauskomturs. Kommt es auf diese oder auf andere Weise zu einem Wechsel des Besitzers, dann hat der bisherige Inhaber der Badestube der Kommende eine Weglöse in Höhe von 3 rheinischen Gulden und der neue Besitzer einen Handlohn in gleicher Höhe zu bezahlen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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