Michael Katzmayer von Abtsreute (=Absenreute) bekennt als Lehenträger seiner Mutter Walburga Menzin, Witwe seines Vaters Jakob Katzmayer, daß Jakob [Renz], Abt zu Petershausen, ihm den vierten Teil des Lehenguts in Abtsreute als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Dazu gehören auch die 24 Batzen Konstanzer Währung für das Fuder Heu, das die von Gossetsweiler laut Vertrags von [15]78 schuldig sind. Zu dem Lehen gehören neben den Gebäuden, darunter ein Ofen- und Wagenhaus, in den drei Eschen jeweils 20 Juchart Acker zum halben Teil sowie 9 Mannsmahd Wiesen, auch zum halben Teil. Der jährliche, zu Martini fällige Bodenzins beträgt je 2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb h weniger 3 d Ravensburger Maßes und Währung, 1/2 Viertel Eier, 1 1/2 Fasnachthennen, lieferbar in den Kasten des Klosters in Ravensburg. Der Beliehene soll auch denen von Ravensburg das Vogtrecht und was er auf den Altar in der Pfarrkirche St. Jos geben muß entrichten. Das Gut muß in gutem Zustand und ungeteilt erhalten werden, auch darf nichts daraus entfremdet werden. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt es heim. Im Fall von Handänderungen muß es mit 15 Böhmisch verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, ist es dem Kloster bzw. Gotteshausleuten zuerst anzubieten, die es um 5 ß d billiger erwerben dürfen als andere Interessenten. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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