Philipp von Helmstatt bestätigt einen nicht näher bezeichneten älteren Vertrag mit Philipp Jakob und Johann von Helmstatt. Der Vertrag soll gültig bleiben, auch wenn er bei Pfalzgraf Heinrich, Administrator des Hochstifts Worms, die Übertragung des sog. Utzlinger Lehens [ein Drittel des Zehnten zu Berwangen] als Eigentum erwirken sollte. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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