Äbtissin und der Konvent der Chorfrauen St. Walpurg zu Monheim (Diöz. Eichstätt) verkaufen mit Einwilligung Bischof Rabans zu Eichstätt (Eystet) dem Zisterzienserkloster Bronnbach für 3100 Pfund h ihre Güter und Gefälle zu Aldersheim, worunter besonders den sog. Zehnthof samt Kirchensatz (= ius patronatus) und Zehnten zu Aldersheim und zu Gaubüttelbrunn (Butelbrunne). Die als Siegler genannten Werbürgen haben auf Mahnung einen Berittenen in ein offenes Wirtshaus zu Würzburg zum Einlager zu stellen. Ein abgehender Bürge ist innerhalb Monatsfrist zu ersetzen; widrigenfalls tritt Leistung ein. Siegelankündigung: der Bischof, die Äbtissin, der Konvent und die Bürgen: Eberhard Schenk von Roperch, Chunrat und Dietrich Gieren von Gibelstat und Apel von Sekendorf genannt von Rötelsee, Ritter, Heinrich vom Rebstock von Rottenburc, Otto von Tunnvelt von Schoennbach und Goetze von Wipfelt, Knechte.