Richard von Strohn (Strone) bekundet, Diener und Knecht des Johann Grafen zu Sp. gewesen und für den Dienst gänzlich bezahlt zu sein. Er schwört, gegen den Grafen, seine Erben, Schlösser, Land und Leute nichts zu unternehmen, des Grafen Schaden zu warnen und Bestes zu werben. Er wird ihm helfen gegen jedermann ausgenommen Erzbischof und Erzstift von Trier; diese wird er aber gegen den Grafen nicht unterstützen. Auf Ansinnen soll er jederzeit dienen; pro Jahr wird er 8 Gulden erhalten und das, was für andere Reisige üblich ist. Falls sein Dienst nicht mehr nötig ist, kann er fortreiten; bezahlt wird er für die Zeit, die er gedient hat. Er bittet die Knappen (1) Jakob von Lachen und (2) Meinhard von Koppenstein (Coppenst.) um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.