Werden. -Abt Beda behandigt zu unhuldiger Frauenhand den 15- jährigen Peter Klosterman Oberelpe, dessen Vater, auch Peter Klosterman Oberelpe genannt, Besitzer des Gutes Schoppenhaus ist, an der Hälfte des kurmütigen Hobs-, Zehnt-, Erbpacht- und Zinsgutes gen. die Oberelpe oder Korte Hasselbeck im Herzogtum Berg, Amt Angermund, Bauerschaft Hasselbeck, das in den Sattelhof Langenbögel gehörig und dingpflichtig ist, woran der am 10. November 1789 zu huldiger Mannshand angesetzte Johann Ludwig Berg, Hauptmann unter dem holländischen Regiment Oranien-Nassau, noch behandigt steht; diese Hälfte ist durch einen vom Abt bestätigten Erbkaufvertrag vom 17. April 1782 zwischen den Besitzern Erbgenahmen zur Heiden und den Pächtern Eheleuten Johann Peter Möller und Sophie Nussbaum auf den Behandigten gekommen, dessen Vater ein Stiefsohn des Ankäufers Möller ist. Das auf dem Hof ten Hove jährlich am Dienstag nach St. Michael zu haltende ungebotene Hobsgericht ist mit einem beeideten Hobsmann von des Gutes wegen zu beschicken. -Der Aussteller hat eigenhändig unterschrieben und sein Geheimsiegel anhängen lassen. - Or., anhängendes Oblatensiegel, Unterschrift