Wonach das Amt und Oberamt Stuttgart auf eine Anfrage, wie es sich in Ansehung des Abzugs wegen der auf Absterben der Maria Frieda Hartmann aus Oberesslingen, des Stadtphysikus Doktor Gmelins Ehefrau, aus Heilbronn erblich angefallenen 70 Gulden 37 Kreuzer zu verhalten habe, dahin beschieden wurde: Diese Erbschaft, die dem Physikus Gmelin bei seinem Wegzug nach der Spezialresolution vom 4. Juli 1778 der Regressus in patriam vorbehalten wurde, und derselbe daher nicht pro extranco angesehen werden könne abzugsfrei an die Doktor Gmelin'sche Ehefrau in Heilbronn verabfolgen zu lassen (Freudenstadt, Oberesslingen, Heilbronn)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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