1617 Sept. 20 - Stuttgart Herzog Johann Friedrich von Württemberg beurkundet: Abt Theobald [II. Fuchs] von Schöntal führte Klage, Keller, Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und Rat zu Weinsberg verwehrten ihm wider altes Herkommen, für den Bau einer Scheuer Steine in der Steingrube der Stadt zu brechen. Dagegen brachten die von Weinsberg vor, das Kloster habe den Bürgern die diesen bisher verliehenen Wiesen und Güter seit einigen Jahren entzogen. Zudem missachte es unter Berufung auf seine Privilegien den Vertrag [König Ferdinands I. vom 9. Juni] 1529 [s. B 503 II Bü 285] betreffend Steuer und Bede dadurch, dass es bei seinem Steuerbeitrag die Erhöhung der Landsteuer nicht berücksichtige. Landhofmeister, Kanzler und Räte des A. entschieden hierauf am 1. Sept. 1617 zwischen den Parteien gütlich wie folgt: 1) Die Stadt erlaubt dem Kloster jetzt und künftig, in der Steingrube der Stadt Steine zu brechen. 2) Wenn der Prälat zu Schöntal seine Güter zu Weinsberg verpachten will, hat er sie an Weinsberger Bürger zu verpachten. 3) Das Kloster zahlt der Stadt an Steuer und Bede anstatt bisher 17 fl künftig ab 11. Nov. 1617 (Martini) 32 fl württ. LW. 4) Die zwischen den Parteien errichteten Verträge behalten ihre Gültigkeit. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieses Vertragsbriefs. Siegler: der A. (SecretInnsigel) Ausf. Perg., besch. - 1 Sg. herausgeschnitten - U.: 1) Eberhard Herr zu Limpurg, Landhofmeister, 2) Sebast. Faber, D[octor], V[ize]Canzler - Rv. Bem.: Im Findbuch von 1825 S. 252 zusätzlich zum Verweis auf das Diplomatar von 1619 nachgetragen: Orig. Perg. 1 Siegel abgerissen. 1 beglaubigte Pap.-Copie [= U 927 alt]. 1. Hälfte des 20. Jh. im Hauptstaatsarchiv Stuttgart in den Bestand eingefügt.