Konrad Karg, derzeit Stadtammann zu Ulm, urteilt in dem Rechtsstreit: Ulrich Maier, Stift Wengenscher Erblehenbauer auf dem von Peter Berg erworbenen Hof zu St. Moritz (Kl.) ./. Propst Ulrich II. Kraft und den Konventualen Matthäus Zimmermann, die Vertreter des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen, (Bekl.) wegen der vom Kläger behaupteten, von den Beklagten aber widersprochenen Weideberechtigung in dem Gehölz "Geer" bei Jungingen, dass die Beklagten schuldig sind, Maier an der Weide im "Ger" in demselben Maß teilhaben zu lassen, wie vor Jahren dessen Vorbesitzer Jakob Beck, widrigenfalls sollen sie den Kaufpreis von 160 fl zuzüglich 20 fl Handlohn zurückerstatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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