Erklärung der württembergischen Bevollmächtigten Johann Jacob Baur und Georg Ludwig von Klein, daß Württemberg die Fruchtbesoldung des Priesters zu Neuhausen zu tragen habe, wenn es nicht beweisen könne, daß ein Teil derselben auf dem Baden zugeschiedenen Zehnten zu Lehningen laste

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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