Papst Innozenz [IV.] teilt dem Magister und Provinzialprior des Dominikanerordens für Deutschland die Inkorporation des Klosters Himmelwunne in diesen Orden mit und führt die Rechte auf, die dem Kloster Himmelwunne durch das päpstliche Privileg zukommen. Magister und Provinzialprior werden damit beauftragt, diese Inkorporation zu vollziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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