Vyt Ruff aus Renningen, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr landflüchtig gewesen, jedoch auf Fürbitten und unter der Bedingung wieder ins Land eingelassen, 10 fl Strafe zu bezahlen, seine Wehr und seinen Harnisch dem Leonberger Vogt zu übergeben, nur noch ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, auch ohne Erlaubnis nicht mehr zu zechen, gelobt eidlich, dies alles zu befolgen, sich künftig wohl zu verhalten und nichts mehr gegen die Obrigkeit zu unternehmen und schwört U.