Der von dem hohenlohischen Vasallen Johann Albrecht von Stetten zu Kocherstetten mit Hohenlohe-Langenburg im Jahr 1737 abgeschlossene Wiederkaufskontrakt über seinen von Hohenlohe privative zu Lehen rührenden Anteil an dem ganerbischen Ort Eberbach und den dazugehörigen Untertanen und Gefällen zu Eberbach und Hainhausen, die erfolgte Heimbezahlung des auf 12 Jahre aufgenommenen Kapitals von 16.000 fl. durch das von der Herzogin von Sachsen-Hildburghausen, vormalige verwitwete Gräfin zu Hohenlohe-Weikersheim, erhaltene gleich große verzinsliche Anlehen gegen Wiederverpfändung gedachter Objekte und den aus Veranlassung der besorglichen Nachteile für die sich mitverbürgten von stetten'schen Untertanen zu Eberbach und Hainhausen verweigerten Konsens.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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