Search results
  • 1,365 of 13,749

Der Ulmer Bürger Eberlin Zinslin bekennt, dass ihm der Bäcker und Ulmer Bürger Johann Wickinger erlaubt hat, einen Rauchabzug von seinem Haus in Ulm unterhalb des Hauses des Wickinger auf der "Vest" [Vestgasse] vor dem Haus des Gregg durch das Haus des Wickinger zu machen, so dass er den Rauch aus seinem Haus über das Rauchloch des Wickinger ableiten kann. Daran sollen ihn weder Wickinger noch seine Erben oder künftige Besitzer des Hauses hindern. Er hat dafür Johann Wickinger einen jährlichen Zins von 1 Pfund Heller und 1 Weihnachtshuhn als Afterzins auf seinem Haus verschrieben. Das Haus ist bereits mit Zinsen von 1 Pfund Ulmer Heller und 4 Pfund 3 Schilling einfacher Heller belastet. Eberlin Zinslin, seine Erben und die künftigen Besitzer seines Hauses sind verpflichtet, diesen Zins wegen des Rauchabzugs jedes Jahr zu bezahlen, und zwar zur Hälfte am 24. Juni ("ze sant Johans tag ze sunwenden") und zur Hälfte an Weihnachten.

Show full title
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Data provider's object view
Loading...