Erzbischof Heinrich von Köln bestätigt Kloster Cappel den uneingeschränkten Besitz einer Mühle bei Lippstadt. Darin inseriert Urkunde von 1288, in der Simon I. zur Lippe Cappel ihm gehörige Einkünfte aus dieser und einer anderen Mühle bei Bennighausen [Benninghausen] verkauft.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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