Erzbischof Heinrich von Köln bestätigt Kloster Cappel den
uneingeschränkten Besitz einer Mühle bei Lippstadt. Darin inseriert Urkunde
von 1288, in der Simon I. zur Lippe Cappel ihm gehörige Einkünfte aus dieser
und einer anderen Mühle bei Bennighausen [Benninghausen]
verkauft.