Reskript des Kurfürsten Adolf zu Bertram v. Nesselrode, Amtmann zu Horneburg, daß er seiner Bitte, ihm einen Gelehrten zur Aburteilung der Gefangenen Walrabe und Hentzler zu schicken, nicht entsprechen kann, weil er diejenigen Gelehrten, die er bei sich habe, nicht entbehren könne; der Amtmann möge sich auf Kosten des Kurfürsten selbst Belehrung bei anderen Rechtsgelehrten holen. Ferner soll der Amtmann sofort nach Arnsberg kommen, um Dinge, die nicht geschrieben werden können, zu besprechen.