Schiedsspruch zwischen Graf Michael von Wertheim und den Rüden von Collenberg wegen Hassloch, Hasselberg und dem Tremhof Götz von Berlichingen zu Hornburg, Bastian Geier von Giebelstadt, Amtmann zu Bütthard, Fritz von Ratzenburg zu Wertheim und Niclaus Hass zu Freudenberg, Amtmänner, entscheiden in dem Streit der edlen Wolff, Sebastian und Eberhart, den Rüden, von Collenberg, Gebrüdern, und dem Grafen Michael zu Wertheim wegen des Dorfes Hassloch, des Weilers Hasselberg und des Hofes Trembach. Die Rüden verlangten, daß sie der Graf mit den genannten Lehen als mit ihrem alten Stamm- und Mannlehen belehen, wogegen dieser behauptete, daß seine Verwalter die Lehen den Rüden käuflich abgelöst hätten. Der Prozeß wurde vom k. Kammergericht an das "Manngericht" der Grafschaft verwiesen. Um die umständlichen und kostspieligen Weiterungen des Prozesses zu vermeiden, entscheiden die Genannten wie folgt: Die Rüden müssen auf die Lehen verzichten; sie sind des Grafen Eigentum. Graf Michel muß aber den Rüden als Stammlehen 100 fl. jährlicher Abgabe auszuzahlen am Martinstag auf Wertheim schlagen. Dieses Lehen soll der Grafschaft heimfallen, wenn der Mannesstamm der 3 Rüden ausgestorben ist. Fällt der Grafschaft ein Lehen heim im Wert von 1000 fl., so soll es der Graf oder seine Nachkommen den Rüden verlehen; ist das Lehen mehr als 1000 fl. wert, so müssen die Rüden den Mehrwert herauszahlen, dabei sollen nicht mehr als 20 fl. für 1 fl. Gefälle gerechnet werden. Wird den Rüden ein Lehen im Wert von 3000 fl. verliehen, dann sollen die 100 fl. auf Wertheim heimfallen. Statt der 100 fl. kann der Graf auch andere, gleichwertige Sachen verleihen.