Die Abte Jörg von Zwiefalten und Heinrich von Schussenried schlichten auf einem von ihnen festgesetzten Rechtstag zu Riedlingen (Rüdlingen) die Streitigkeiten zwischen Fürstin Äbtissin Barbara von Buchau (Buchow), geb. von Gundelfingen, und ihrem Stift auf der einen Seite und Gf. Andreas von Sonnenberg, Truchsessen von Waldburg, auf der anderen um das hohe Gericht zu Kappel, Kanzach, Dürnau (Dümen) und der Mühle zu Volloch (Fochenloch) nach Verhör beider Seiten wie folgt: 1) Innerhalb Etters der gen. Dörfer und der Mühle einschließlich aller Gärten und Baindten stehen Hochund Niedergericht dem Stift Buchau zu, ebenso im Burgstall zu Kanzach, der nicht weit von der Kirche gelegen ist, und im dazugehörigen Graben. 2) Der Truchseß ist Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit in den Hölzern, Feldern und Wiesen außerhalb Etters. Das niedere Gericht daselbst steht dem Stift zu. 3) Bei zukünftigen Auseinandersetzungen um Händel und Frevel, Veränderungen der Marken außerhalb Etters sowie bei Streitfällen, ob ein begangenes Vergehen in die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit falle, soll die Sache jeweils von Bm. und Rat der Stadt Ravensburg entschieden werden.
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Die Abte Jörg von Zwiefalten und Heinrich von Schussenried schlichten auf einem von ihnen festgesetzten Rechtstag zu Riedlingen (Rüdlingen) die Streitigkeiten zwischen Fürstin Äbtissin Barbara von Buchau (Buchow), geb. von Gundelfingen, und ihrem Stift auf der einen Seite und Gf. Andreas von Sonnenberg, Truchsessen von Waldburg, auf der anderen um das hohe Gericht zu Kappel, Kanzach, Dürnau (Dümen) und der Mühle zu Volloch (Fochenloch) nach Verhör beider Seiten wie folgt: 1) Innerhalb Etters der gen. Dörfer und der Mühle einschließlich aller Gärten und Baindten stehen Hochund Niedergericht dem Stift Buchau zu, ebenso im Burgstall zu Kanzach, der nicht weit von der Kirche gelegen ist, und im dazugehörigen Graben. 2) Der Truchseß ist Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit in den Hölzern, Feldern und Wiesen außerhalb Etters. Das niedere Gericht daselbst steht dem Stift zu. 3) Bei zukünftigen Auseinandersetzungen um Händel und Frevel, Veränderungen der Marken außerhalb Etters sowie bei Streitfällen, ob ein begangenes Vergehen in die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit falle, soll die Sache jeweils von Bm. und Rat der Stadt Ravensburg entschieden werden.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Nr. 214
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Friedberg-Scheer: Urkunden
Friedberg-Scheer: Urkunden >> Urkunden Grafschaft Friedberg-Scheer >> 14. - 15. Jahrhundert >> 1490 - 1499
1499 August 16 (Freitag nach Mariae Assumptio)
Urkunden
Literatur: Vochezer 1, S. 751 f.
Siegler: Siegelankündigung: 1) und 2) die A., 3) Äbtissin Barbara von Buchau, 4) Stift Buchau mit dem Stiftssg.,
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 5 Sg.; 1) spitzoval; Legende: S. Georgi dei Gra. abbatis Mon. sce. Marie virgini. Zwifeltia.; stehender Abt, in der Rechten den Krummstab, mit der Linken ein Buch vor die Brust haltend, zu seinen Füßen ein Wappenschild (3 Schräglinksbalken, die mit Sternen (2. 3. 2.) belegt sind); 2) spitzoval; abgegriffen; Legende: [.. .]abbatis[...]; stehender Abt mit dem Krummstab in der Linken in gotischer Architektur, zu seinen Füßen ein Wappenschild; 3) Legende: S. barbare v. gots gnad abtisi. v. bucho g. [...]; in gotischer Architektur stehend der Papst Cornelius, vor seinen Beinen ein Wappenschild (Schrägrechtsbalken, der mit 3 Dornen auf der rechten und 4 Dornen auf der linken Seite versehen ist); 4) spitzoval; Legende: S. CONVENTVS ECCLIE. BVCHAVGENSIS; thronend der Papst Cornelius, die Linke erhoben und mit der Rechten ein Buch vor die Brust haltend; 5) wie an Dep. 30/1 T 1 Nr. 187.
Anmerkungen: 5) Gf. Andreas von Sonnenberg. Weitere Überlieferung: begl. Abschr. Dep. 30/1 T 1 Nr. 592.
Siegler: Siegelankündigung: 1) und 2) die A., 3) Äbtissin Barbara von Buchau, 4) Stift Buchau mit dem Stiftssg.,
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 5 Sg.; 1) spitzoval; Legende: S. Georgi dei Gra. abbatis Mon. sce. Marie virgini. Zwifeltia.; stehender Abt, in der Rechten den Krummstab, mit der Linken ein Buch vor die Brust haltend, zu seinen Füßen ein Wappenschild (3 Schräglinksbalken, die mit Sternen (2. 3. 2.) belegt sind); 2) spitzoval; abgegriffen; Legende: [.. .]abbatis[...]; stehender Abt mit dem Krummstab in der Linken in gotischer Architektur, zu seinen Füßen ein Wappenschild; 3) Legende: S. barbare v. gots gnad abtisi. v. bucho g. [...]; in gotischer Architektur stehend der Papst Cornelius, vor seinen Beinen ein Wappenschild (Schrägrechtsbalken, der mit 3 Dornen auf der rechten und 4 Dornen auf der linken Seite versehen ist); 4) spitzoval; Legende: S. CONVENTVS ECCLIE. BVCHAVGENSIS; thronend der Papst Cornelius, die Linke erhoben und mit der Rechten ein Buch vor die Brust haltend; 5) wie an Dep. 30/1 T 1 Nr. 187.
Anmerkungen: 5) Gf. Andreas von Sonnenberg. Weitere Überlieferung: begl. Abschr. Dep. 30/1 T 1 Nr. 592.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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03.04.2025, 13:45 MESZ
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