Friedrich von Brandenburg, Herr zu Clerf (Clerve), verpflichtet sich für sich und seine Erben, sobald ihn die Grafen Ruprecht und Wilhelm von Virneburg zu Malberg (Mailburg) eingesetzt haben und ihm die 400 Gulden bezahlt haben nach dem Wortlaut der zwei darüber errichteten Siegelurkunden, den Grafen oder ihren Erben eine Quittung zu geben und mit seinem Siegel zu besiegeln über die Einnahmen (uffhaff) von Malburg (van Mailburchs wegen), die bei Garsilius (Carsillis) von Palandt bei den Burgfriedensbriefen (burchfreden brieve) bereits zu treuen Händen hinterlegt ist. Der Aussteller gelobt für sich und seine Erben an Eides Statt, diese Verpflichtung einzuhalten. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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